Wenn die Pflegestufe Ihres Angehörigen nicht mehr angemessen ist, sollten Sie eine Überprüfung beantragen und gegebenenfalls eine neue Pflegestufe beantragen. Es gibt verschiedene Pflegestufen, und es ist wichtig, dass die am besten geeignete Stufe zugesprochen wird.
• Es besteht die Möglichkeit, dass Personen mit einer Behinderung in eine der drei verfügbaren Pflegestufen eingestuft werden. Die Entscheidung darüber trifft der Medizinische Dienst (MDK). Sobald die Einstufung erfolgt ist, werden die Maßnahmen von der Pflegeversicherung finanziert.
• In den meisten Fällen sind ältere Menschen sowie behinderte Menschen, die auf Hilfe bei der Hauswirtschaft und beim An- und Ausziehen angewiesen sind, in eine Pflegestufe eingestuft.
• In der Pflegestufe sind auch medizinische Leistungen enthalten. Die betroffene Person kann entweder selbst gepflegt werden oder einen Pflegedienst beauftragen.
• Wenn Sie in einer Pflegestufe eingestuft wurden, wird alle sechs Monate eine Überprüfung durchgeführt. Hierbei wird festgestellt, ob die Leistungen noch ausreichend sind oder ob eine Anpassung notwendig ist.
• Die Pflegestufe eins ist für Personen, die noch relativ selbstständig sind. In der Pflegestufe zwei ist der Pflegeaufwand deutlich höher, auch in Bezug auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Pflegestufe drei ist für Personen, die keinerlei Tätigkeiten mehr selbstständig durchführen können.
• Wenn Sie einen Antrag auf eine neue Pflegestufe stellen möchten, sollten Sie sich gründlich vorbereiten. Dazu gehört auch das Führen eines Pflegeprotokolls, um nachweisen zu können, welche Leistungen erbracht werden.
• Notieren Sie im Pflegeprotokoll sorgfältig und detailliert, wie viel Zeit Sie für welche Aufgaben benötigen, um die Selbstständigkeit der betroffenen Person aufrechtzuerhalten. Auch sollten Sie alle Tätigkeiten festhalten, die die Person nicht mehr alleine durchführen kann.
• Viele ältere Menschen tendieren dazu, ihre Situation zu beschönigen, da sie sich schämen, Hilfe anzunehmen.
• Stellen Sie nicht nur einen Antrag auf eine neue Pflegestufe, sondern beantragen Sie auch Hilfsmittel, die Sie benötigen. Ein Pflegebett kann beispielsweise die Arbeit erleichtern.